Bodenrichtwerte

Zum 01.03.2022 wurde der Gemeinsame Gutachterausschuss Mittelbereich Balingen gegründet und die bisherigen Gutachterausschüsse der beteiligten Städte und Gemeinden aufgelöst. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses befindet sich in Balingen, die Mitglieder des Gutachterausschusses kommen aus allen beteiligten Städten und Gemeinden.
 
In der 1. Sitzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen am 30.05.2022 wurden die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden Balingen, Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Diese Bodenrichtwerte sind die Grundlage für die neue Grundsteuerberechnung.
 
Die Bodenrichtwertkarten werden in automatisierter Form geführt. Seit dem 01.07.2022 können auf der Internetseite www.gutachterausschuesse-bw.de die aktuellen Bodenrichtwerte eingesehen werden. Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zu Rosenfeld https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Rosenfeld&lang=de. Die Suche ist nach Flurstücksnummern und nach Straßen möglich.

Fortschreibung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 (Städtebaulich)
In den Sitzungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses Mittelbereich Balingen am 20.11.2023 und 21.11.2023 wurden die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden Balingen, Geislingen, Rosenfeld, Schömberg, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Hausen am Tann, Ratshausen, Weilen unter den Rinnen und Zimmern unter der Burg zum Stichtag 01.01.2023 besprochen und anschließend beschlossen. Es handelt sich hier um die Fortschreibung der städtebaulichen Bodenrichtwerte. Für die Bemessung der Grundsteuer sind die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 maßgebend.
Die nun aktuellen Bodenrichtwerte zum 01.01.2023 können ab Januar 2024 dem Portal Boris BW entnommen werden unter Link:
 
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Korrektur der Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (Grundsteuer)
 
Die Finanzbehörde hat erneut die Möglichkeit eröffnet die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 für die Grundsteuer zu korrigieren. Etliche Änderungen wurden bereits im Februar vorgenommen, weitere sind jetzt erfolgt. Das Finanzamt ändert nach der Veröffentlichung der geänderten Bodenrichtwerte bereits ergangene Bescheide von Amts wegen. Die Steuerpflichtigen müssen dazu nichts veranlassen. Die Änderung der Bescheide erfolgt nach Angaben der Finanzbehörde im Laufe des nächsten Jahres.
 
Diese korrigierten Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 können ab Januar 2024 dem Portal Boris BW entnommen werden unter dem Link:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&lang=de

BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.