Steuern & Gebühren
Hier finden Sie Informationen zu städtischen Steuern und Gebühren
Deponiegebühren
Erschließungsbeitrag
95 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
Friedhofsgebühren
Für die Bestattung im Normalgrab
Für die Beisetzung
Für die Überlassung eines Reihengrabes
Für die Überlassung von Familiengräbern (35 Jahre)
Für die Überlassung von Urnennischen
Hundesteuer
Kindergartengebühren
Elternbeiträge für die Monate September bis Juli des Kindergartenjahres 2024/2025
Ü3-Betreuung (2,9 Jahre bis Schuleintritt)
Regelbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Altersgemischte Gruppen Ü3/U3
Betreuung in altersgemischter Gruppe für Kinder von 2,0 – 2,9 Jahren aus einer Familie mit
U3 Betreuung / Krippengruppen
bei täglicher Betreuungszeit von 6 Stunden für ein Kind aus einer Familie mit
Ganztagesbetreuung für ein Kind aus einer Familie mit
Die Stadt Rosenfeld bezuschusst das Mittagessen in der Kita Regenbogen und der Kita Sterntaler. Der Elternbeitrag für das Mittagessen beträgt 3,92 €.
Sofienbad - Eintrittspreise
* hierzu zählen auch Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Inhaber der Jugendleiterkarte (JuLeiCa), Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende (Vorlage eines Ausweises ist erforderlich).
Stadtbücherei - Gebühren
Wasser/Abwasser
Wasserzins
2,77 €/cbm + MwSt
Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben (Zählergebühr). Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:
Q3 4; 0,83 €/Monat + MwSt
Q3 10; 1,25 €/Monat + MwSt
Q3 16; 2,04 €/Monat + MwSt
Q3 25; 5,20 €/Monat + MwSt
Wasserversorgungsbeitrag
2,47 €/m² Nutzungsfläche + MwSt
Abwassergebühr
Die Gebühr für Schmutzwasser (§ 35) und sonstige Einleitungen (§ 8 Abs. 3) beträgt je m³ Schmutzwasser oder Wasser 4,98 €.
Die Niederschlagswassergebühr (§ 35 a) beträgt je m² abflussrelevante Fläche und Jahr 0,29 €.
Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 38 Abs. 3), beträgt je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben: 5,74 €
b) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen: 57,39 €.
Die Zählergebühr gemäß § 32 Abs. 2 beträgt je Monat: 0,60 €
Fälligkeit:
31. März
30. Juni
30. September
31. Dezember
Abwasserbeitrag
Kanalbeitrag 3,40 €/m² Nutzungsfläche
Klärbeitrag 1,59 €/m² Nutzungsfläche