Bekanntmachungen im Überblick

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Großhalde II - Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat am 18. Juli 2024 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Großhalde II - Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB gefasst. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 28. Juni 2024 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Kartenausschnitt Großhalde 2 - Weingärten 1

Ziele und Zwecke der Planung

Die Stadt Rosenfeld beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Großhalde II -Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld, den südwestlichen Teil des seit 1971 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Großhalde II - Weingärten I“ zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Eilers-Kindertagesstätte am bestehenden Standort zu schaffen. Um der hohen Nachfrage nach Plätzen nachkommen zu können, ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte, die an das Bestandsgebäude angebunden wird, nach Süden erforderlich. Folglich wird ein Teil der südlich angrenzenden Grünfläche in den räumlichen Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen, um eine bisher unbebaute Fläche für die Erweiterung der bestehenden Kindertagesstätte zu nutzen und die planungsrechtlichen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne an das geplante Vorhaben anzupassen. Der Bebauungsplan „Großhalde II – Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld, wird als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ entwickelt, um zukünftig auch weitere Nutzungen, die der Zweckbestimmung dienen, zu ermöglichen. Aufgrund der Maßnahme der Innenentwicklung soll die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Das betroffene Grundstück Flst.Nr. 668 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan „Großhalde II - Weingärten I“ als Fläche für „Kindergarten“ sowie als Grünfläche ausgewiesen Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Großhalde II – Weingärten I, 14. Änderung“, Rosenfeld, wird die südliche Grünfläche zugunsten der Erweiterung der überbaubaren Gemeinbedarfsfläche überplant. Die Erschließung erfolgt über die Panoramastraße. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung hat eine Größe von ca. 0,3 ha.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
29. Juli 2024 bis einschließlich 06. September 2024durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenfeld unter www.rosenfeld.de statt. Die Unterlagen sind dabei unter „Öffentliche Bekanntmachungen in der Rubrik „Rathaus & Service“ zu finden. Die vollständige Internetadresse lautet wie folgt:
www.rosenfeld.de/rathaus+_+service/oeffentliche+bekanntmachungen.de
Zusätzlich werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird. Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Im beschleunigten Verfahren entfällt auch die Pflicht zur Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an d.mueller@rosenfeld.de) oder sind bei Bedarf im Rathaus der Stadt Rosenfeld schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per Briefpost (Stadtverwaltung Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text mit gemeinsamer Begründung und der artenschutzrechtlichen Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse (HPA).
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Ortschaftsrat/Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 
Rosenfeld, 25.07.2024
gez. Thomas Miller
Bürgermeister