Verkehrsrechtliche Anordnungen
Aktuelle Straßensperrungen
Panoramastraße, Rosenfeld
Vollsperrung der Panoramastraße (Erschließung Steinmäuren)
Die Panoramastraße ist am Gebäude, Hausnummer 72 voll gesperrt. Eine Durchfahrt ist nicht möglich.
Das Überfahren von landwirtschaftlichen Grundstücken ist untersagt!
Die Anwohner des Wohngebiets sind gezwungen, durch das Stadtgebiet zu fahren.
Geislinger Straße, Fallentorweg, Schönbergweg, Geranienstraße und im Gässle, Isingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 21.05.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in der Geislinger Straße, Fallentorweg, Schönbergweg, Geranienstraße und im Gässle, Isingen.
Dauer der Sperrung: 01.05.2024 bis 31.12.2024
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Albstraße, Engelgasse und Vöhringer Straße, Bickelsberg
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 21.05.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen: Halbseitige Sperrung des Verkehrs in Albstraße, Engelgasse und Vöhringer Straße, Bickelsberg.
Dauer der Sperrung: bis 31.12.2024
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Geislinger Straße, Isingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 08.08.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Halbseitige Sperrung des Verkehrs on der Geislinger Str. 41, Isingen.
Dauer der Sperrung: 02.09.2024 – 01.02.2025 (Im genannten Zeitraum ca. 6 Sperrungen für jeweils 2 bis 3 Stunden)
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Bernsteiner Weg, Heiligenzimmern
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 07.11.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Bernsteiner Weg, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung: 18.11.2024 bis 16.04.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Grangärtenweg, Heiligenzimmern
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 21.11.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Grangärtenweg 3, Heiligenzimmern.
Dauer der Sperrung: 28.11.2024 bis 01.04.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Auf der Breite, Täbingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 22.11.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Gesamtsperrung des Verkehrs Auf der Breite, Täbingen.
Dauer der Sperrung: 25.11.2024 bis 30.04.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Geranienstraße, Isingen
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 06.12.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Gesamtsperrung des Verkehrs in der Geranienstraße ab Einmündung im Gässle bis Einmündung Kirchstraße, Isingen.
Dauer der Sperrung: 21.12.2024 von 16:00 Uhr bis 23:00 Uhr
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!
Hartweg, Rosenfeld
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit Datum vom 10.12.2024 folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen Halbseitige Sperrung des Verkehrs im Hartweg 2, Rosenfeld.
Dauer der Sperrung: 10.12.2024 bis 31.01.2025
Die gesamte Bevölkerung wird auf diese Anordnung und die damit verbundenen Einschränkungen hingewiesen; um Beachtung und Verständnis wird gebeten, vielen Dank!