Bürgerhaus Bickelsberg
Kurzbeschreibung
Das Bürgerhaus wird auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr an Bürger und Einwohner der Gesamtstadt Rosenfeld vermietet.
Beschreibung
Die Bewirtung und Belieferung hat hierbei grundsätzlich durch die ortsansässigen Gastronomie- und Gewerbebetriebe zu erfolgen.
Anträge auf Benutzung des Bürgerhauses sowie weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Ortschaftsverwaltung Bickelsberg (Öffnungszeiten: Freitag 17 - 19 Uhr) oder untenstehend.
Antrag für die Benutzung von städtischen Turnhallen, Räumen, Bürgerhäusern und der Festhalle
Hinweise für die Benutzung der Turnhallen und Festhalle sowie der Bürgerhäuser mit Brandsicherheitswache