Neues zur Grundsteuerreform 2025
Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg neu berechnet. Für die Grundsteuer B verwendet das Land dafür ein sogenanntes „modifiziertes Bodenwertmodell“.
Dabei sind zwei Faktoren entscheidend:</justify>Die Grundstücksfläche Der Bodenrichtwert des Grundstücks
Diese beiden Werte werden miteinander multipliziert um den Grundsteuerwert zu ermitteln. Ob und wie das Grundstück bebaut ist, spielt für die Berechnung keine Rolle. Allerdings gibt es eine Steuerreduzierung für Wohnnutzung. Die finale Grundsteuer ergibt sich dann aus dem Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer, die im Grundsteuerbescheid festgesetzt wird.
Bei der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) hat der Landesgesetzgeber das Bundesmodell übernommen. Die Bewertung erfolgt hier auf Basis eines typisierenden durchschnittlichen Ertragswertverfahrens. Während im bisherigen Recht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Hofstellen bei der Grundsteuer A mitbewertet worden sind, werden diese zukünftig als eigenes Grundsteuerobjekt bei der Grundsteuer B bewertet.
Was bedeutet das für Sie?
Unabhängig vom beschlossenen Hebesatz der Stadt Rosenfeld kann sich für einzelne Grundstücksbesitzer die Höhe der Grundsteuer teilweise deutlich ändern:
- Gewerbetreibende und Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit kleinen Grundstücken zahlen voraussichtlich weniger
- Besitzer von Einfamilienhäusern mit großen Grundstücken zahlen möglicherweise mehr.
Das Finanzministerium hat für die Grundsteuer B das sogenannte Transparenzregister (im Internet unter „Transparenzregister des Landes Baden-Württemberg“ abrufbar) veröffentlicht. In diesem Register kann für eine bestimmte Kommune ein Spielraum an möglichen Hebesätzen abgefragt werden, die aus Sicht des Finanzministeriums aufkommensneutral ist, die genaue Kalkulation des Hebesatzes obliegt jedoch der Kommune.
Die Aufkommensneutralität bezieht sich ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Kommune insgesamt, nicht jedoch auf die Höhe der Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Bei einer aufkommensneutralen Gestaltung, in Bezug auf die Grundsteuereinnahmen insgesamt, kommt es trotzdem zwangsläufig zu Verschiebungen im Hinblick auf die zu zahlende Grundsteuer je Steuerpflichtigen. Demnach werden manche Steuerpflichtige, auch bei einer aufkommensneutralen Hebesatzgestaltung, mehr bezahlen müssen als bisher und andere wiederum weniger als bisher. Dieser Umstand wird häufig als sogenannte „Belastungsverschiebungen“ beschrieben. Die Belastungsverschiebungen ergeben sich insbesondere zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Der Gemeinderat der Stadt Rosenfeld hat in seiner Sitzung am 21.11.2024 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 325 v.H. festlegt. Die Grundsteuer A verbleibt beim bisherigen Hebesatz von 330 v.H.
Wie kann ich meine voraussichtlich neue Grundsteuer A und B berechnen?
- Schauen Sie in Ihren Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt. Dort finden Sie den neuen Messbetrag.
- Multiplizieren Sie diesen Messbetrag mit dem Hebesatz der Stadt Rosenfeld.
- Das Ergebnis ist Ihre jährliche Grundsteuer ab 2025.
Formel zur Berechnung der Grundsteuer
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
100
Beispielrechnung Grundsteuer A
Grundsteuermessebetrag: 16,41 € x 330 v.H. (Hebesatz der Stadt Rosenfeld)
Grundsteuerbetrag ab 2025: 54,15 €
Beispielrechnung Grundsteuer B
Grundsteuermessbetrag: 112,34 € x 325 v. H. (Hebesatz der Stadt Rosenfeld)
Grundsteuerbetrag ab 2025: 365,10 €
Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass die Finanzverwaltung ihre Internetseite zur Grundsteuerreform aktualisiert hat. Neu sind u.a. „Infos für Eigentümer“ sowie Informationen zu den Einzelwertgutachten und Grundsteueränderungsanzeigen. Sie finden die Seite unter: www.grundsteuer-bw.de.
Ausblick 2025
Die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 werden voraussichtlich im Februar 2025 versandt. Der inzwischen bekannt gewordene Termin zur Durchführung der Bundestagswahl erschwert das Druckaufkommen des Rechenzentrums Komm.One. Es kann daher zu Verzögerungen kommen.