Vereinsförderung - Regelförderung/Jugendförderung
Die Stadt Rosenfeld fördert Vereine, welche sich für die Erhaltung und Gestaltung des kulturellen, sportlichen und öffentlichen Lebens in der Stadt einsetzen.
Des Weiteren werden Vereine gefördert, die sich besonders in der Jugendarbeit engagieren und die Stadt durch Mitwirkung bei Veranstaltungen unterstützen. Neben den jährlich wiederkehrenden Regel- und Jugendförderungen können auch Zuschüsse für Vereinsjubiläen und für Investitionen beantragt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Vereine, deren Sitz und Wirkungskreis im Stadtgebiet der Stadt Rosenfeld liegt.
Verfahrensablauf
Sämtliche Zuschüsse werden nur auf Antrag bearbeitet und gewährt. Die Anträge müssen Fristgerecht im Rathaus eingehen und werden in der 2. Jahreshälfte ausbezahlt.
Fristen
Die Anträge müssen bis 30. Juni eines Jahres bei der Stadt Rosenfeld, Steueramt eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Vereinszuwendungen
Kosten
Keine
Hinweise
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Freigabevermerk
27.03.2023 Stadt Rosenfeld