Vereinsförderung - Investitionsförderung
Die Stadt Rosenfeld fördert Vereine, welche sich für die Erhaltung und Gestaltung des kulturellen, sportlichen und öffentlichen Lebens in der Stadt einsetzen.
Des Weiteren werden Vereine gefördert, die sich besonders in der Jugendarbeit engagieren und die Stadt durch Mitwirkung bei Veranstaltungen unterstützen. Neben den jährlich wiederkehrenden Regel- und Jugendförderungen können auch Zuschüsse für Vereinsjubiläen und für Investitionen beantragt werden.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Vereine, deren Sitz und Wirkungskreis im Stadtgebiet der Stadt Rosenfeld liegt.
Verfahrensablauf
Die Anträge werden laufend bearbeitet (Investitionen unter 3.000 €).
Fristen
Die Anträge mit Förderung unter 3.000 € können laufend bei der Stadt Rosenfeld, Steueramt eingereicht werden.
Anträge mit Förderung über 3.000 € und mit begründenden Unterlagen müssen bis 01. Oktober eines Jahres für das Folgejahr bei der Stadt Rosenfeld, Steueramt eingereicht werden. Da diese in den Haushaltsplan der Stadt Rosenfeld aufgenommen werden müssen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Investitionsförderung
Begründende Unterlagen (Verwendungsnachweis)
Kosten
Keine
Hinweise
Der Fördersatz beträgt 15% der anerkannten Investitionssumme für den ideellen Bereich.
Freigabevermerk
27.03.2023 Stadt Rosenfeld