Kommunales Förderprogramm der Stadt Rosenfeld für Abbruchmaßnahmen im Innenbereich
Hauptzielsetzung dieses kommunalen Förderprogrammes ist die Innenentwicklung voranzutreiben und damit die Belebung und Aufwertung der Ortskerne anzustreben. Hierfür gewährt die Stadt Rosenfeld kommunale Zuschüsse für Abbruchmaßnahmen bzw. die Baureifmachung von Grundstücken im Rahmen dieses Förderprogrammes.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Gefördert werden Abbrucharbeiten an Gebäuden die mindestens 70 Jahre alt sind, keine Förderung durch andere Förderprogramme erhalten und die vor Bewilligung der Förderung durch die Stadt noch nicht begonnen oder umgesetzt wurden. Die Kosten dafür müssen mindestens 10.000 Euro betragen.
Nach Bewilligung des Förderprogrammes müssen entsprechende Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren ausgeführt und umgesetzt werden.
Verfahrensablauf
Ein Antrag auf Förderung ist vor Maßnahmenbeginn bei der Stadtverwaltung Rosenfeld -Stadtkämmerei- Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld einzureichen.
Fristen
Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die vollständigen Antragsunterlagen vor dem Maßnahmenbeginn bei der Stadtverwaltung Rosenfeld -Stadtkämmerei- Rosenfeld, Frauenberggasse 1, 72348 Rosenfeld eingereicht wird.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über Baujahr des Gebäudes
- Fotos des Anwesens/Objektes vor Maßnahmenbeginn
- 3 Angebote von Abbruchunternehmen
- Bestätigung des Fachunternehmers für die Befähigung zur Durchführung der Abbrucharbeiten
- Sonstige zur Prüfung notwendigen Angaben und Unterlagen (auf Anforderung)
Kosten
Keine Kosten.
Hinweise
Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Abbruch- und Entsorgungskosten – jedoch max. 25.000,00 Euro.
Für die Berechnung der Förderung wird die Höhe des günstigsten Angebots herangezogen.
Eigenleistungen und Planungsleistungen sind nicht förderfähig.
Rechtsgrundlage
Das kommunale Förderprogramm der Stadt Rosenfeld wurde zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Die Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft. Die Geltungsdauer dieser Richtlinien wird bis zum 31.12.2026 verlängert.
Freigabevermerk
Stadt Rosenfeld